Bundesumweltministerium will bald Gutachten
zu § 13 KrW-/AbfG vorstellen

„Wir müssen uns im Rahmen der Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht stärker mit dem Re-Use-Gedanken auseinandersetzen. Aber wir wollen dabei das Kind nicht mit dem Bade ausschütten“, sagte der Abteilungsleiter für Wasser-/Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Helge Wendenburg, gestern auf dem 12. Internationalen Altpapiertag.

Zu prüfen sei, so Wendenburg, ob langlebige Teile von Geräten und komplexen Produkten länger gebraucht werden können, indem wir sie zunächst wiederverwenden, bevor wir sie recyceln. Auf der anderen Seite müsse berücksichtigt werden, dass neue Produkte vielfach energieeffizienter und schadstoffärmer sind.

Helge Wendenburg (BMU): 5-stufige Abfallhierarchie ja, mehr Bürokratie nein

Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie in nationales Recht ist der Vorrang der stofflichen gegenüber der sonstigen Verwertung, zu der neben der thermischen Nutzung der Abfälle auch das Verfüllen mit Abfällen im so genannten Bergversatz zählt. Wendenburg sprach sich in Düsseldorf klar für eine Stärkung des stofflichen Recyclings aus, ohne dabei näher auf Abgrenzungskriterien einzugehen.

Besonders kritisch äußerte sich Wendenburg zu dem obersten Ziel der Abfallhierarchie: der Abfallvermeidung. „Das wird eine spannende Diskussion auch mit den Ländern werden, wie man tatsächlich Abfallvermeidung als Programm in einen gesetzgeberischen Rahmen verwirklichen kann.“ Abfallvermeidungspläne werden laut Wendenburg dann hilfreich sein, wenn sie dafür sorgen, dass Stoffe effizienter eingesetzt werden, ohne dass dadurch mehr Bürokratie entsteht.

Bei der Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie in nationales Recht will das Bundesumweltministerium vor allem auf flexible, marktkonforme und freiwillige Lösungen setzten, die mit wenig Bürokratie umgesetzt werden können.

Besonders kritisch äußerte sich Wendenburg auf dem Altpapiertag auch zur Teilung der Aufgaben zwischen kommunaler und privater Abfallwirtschaft. Das BMU will dafür sorgen, dass die Kommunen weiterhin gewährleisten können, dass die Abfälle der privaten Haushalte ordnungsgemäß entsorgt werden.

Bei der Anpassung des § 13 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) will man im BMU auch darüber nachdenken, von den Kommunen beauftragte Entsorger stärker zu schützen. Es könne nicht sein, so Wendenburg, dass ein mittelständisches Unternehmen, das bei der Ausschreibung der Altpapierentsorgung eines Landkreises den Zuschlag erhält, das Nachsehen hat, weil ein bei der Ausschreibung unterlegenes Unternehmen in den größeren Städten des Landkreises gewerbliche Blaue Tonnen aufstellt.

Am Rande der Tagung sagte Wendenburg gegenüber dem RECYCLING magazin, dass ihm mittlerweile ein vom BMU in Auftrag gegebenes Gutachten zum § 13 KrW-/AbfG vorliegt. Es werde zurzeit geprüft und soll demnächst veröffentlicht werden.

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