Gemeindeordnung in NRW verhindert Wettbewerb

Das in der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen verankerte Örtlichkeitsprinzip verstößt gegen Europarecht, weil es den Wirkungskreis der kommunalen Unternehmen einengt. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Auftrag gegebenes Gutachten.

„Das Gutachten zeigt, dass die Landesregierung in NRW nach wie vor auf dem falschen Weg ist“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Wenn man will, dass Stadtwerke sich dem Wettbewerb stellen, dann muss man sie auch dazu in die Lage versetzen, am Markt entsprechend agieren zu können.“

Der VKU fordert daher die Landesregierung in NRW dazu auf, die Gemeindeordnung entsprechend zu korrigieren, heißt es in einer Pressemitteilung des VKU, der zugleich fordert, dass sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung im Sinne einer Versorgungssicherheit in Deutschland stärker stellt.

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