Scheitert das Umweltgesetzbuch an der CDU/CSU-Fraktion?

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wendet sich vehement gegen das Umweltgesetzbuch. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte das Umweltgesetzbuch auf den Weg gebracht. Dass sie nun droht, am Veto ihrer eigenen Fraktion zu scheitern, könnte nach Ansicht des Naturschutzbundes Deutschland verheerende Folgen haben.

Mit dem Umweltgesetzbuch (UGB) soll ein einheitliches Umweltrecht geschaffen werden. Das Genehmigungsrecht für die Industrie würde gebündelt und vereinheitlicht, einheitliche Standards für den Schutz des Trinkwassers und der biologischen Vielfalt geschaffen werden. Ohne Umweltgesetzbuch würde es nach Ansicht des NABUs zu einer Zersplitterung von Genehmigungsverfahren und Umweltstandards kommen. Planungssicherheit und Planungsqualität am Wirtschaftsstandort Deutschland würden demnach geschwächt. „Direkt vor einer Rezession würde ohne Not eines der wichtigsten Leitinstrumente fortschrittlicher Industrie- und Umweltpolitik verhindert“, warnt NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Die Ressortabstimmung zum UGB war in der vergangenen Woche nach zähen Verhandlungen erfolgreich beendet worden. Obwohl auch die unionsgeführten Ministerien für Wirtschaft und Landwirtschaft dem Gesetzentwurf zugestimmt hatten, eröffnet nun die Unionsfraktion die Diskussion bereits vor dem Bundestagsverfahren erneut. Als Gegner des Gesetzbuchs waren in den vergangenen Tagen vor allem die Unionskollegen Kauder und Ramsauer aufgefallen.

„Im Gegensatz zu den Behauptungen der Unruhestifter wird nichts verschärft, das UGB bleibt sogar hinter den Anforderungen zurück. Aber der aktuelle Entwurf ist besser als das Chaos, das droht, falls das UGB scheitert. Es fehlt nun an einem eindeutigen Signal der Kanzlerin gegenüber ihren eigenen Fraktionskollegen“, so Tschimpke weiter. „Das Kabinett muss dem Gesetzbuch am kommenden Mittwoch zustimmen, oder es wird aus Zeitmangel unmöglich, es noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Ohne einheitlichen Rahmen durch das UGB würde ab Ende 2009 die völlige Zersplitterung des Rechts durch die Bundesländer drohen.“

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