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Staubbelastung in Müllverbrennungsanlagen

Um Arbeitnehmer vor zu hoher Staubbelastung zu schützen, gibt es einen Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Eine Ausnahme sind Kraftwerke. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun Messungen in Müllverbrennungsanlagen vorgenommen.
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Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) hätten ein großes Interesse an einer branchenübergreifenden Beschreibung der Staubbelastungen, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Probiotec wurden in zwölf MVA Arbeitsplatzmessungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt.

Arbeitsplatzmessungen wurden demnach bei der Anlieferung, im Müllbunker, in der Krankabine, im Kesselhaus, bei der Reststoffverladung und der Schlackeaufbereitung sowie bei Rundgängen durchgeführt. Daneben konnten laut BAuA in zwei Unternehmen ergänzende Messungen bei der jährlichen Revision durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Untersuchungen: Mit Ausnahme des Müllbunkers und in Einzelfällen der Anlieferung ermittelte die BAuA eigenen Angaben zufolge Einhaltungen der Arbeitsplatzgrenzwerte für die Staubfraktionen. Als expositionsintensive Tätigkeiten wurden Arbeiten im Müllbunker, Reinigungsarbeiten und Arbeiten im Rahmen der Revision ermittelt.

Zum Hintergrund:
Vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wurde 2001 für die alveolen-gängige Staubfraktion ein Arbeitsplatzgrenzwert von 3 mg/m³ festgelegt; für gesondert benannte Bereiche galten als Ausnahme 6 mg/m³. Zusätzlich trat 2004 ein Arbeitsplatzgrenzwert von 10 mg/m³ für die einatembare Staubfraktion in Kraft.

Quelle: Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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