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Arbeitsschutz

  • Mit einer Online-Befragung sucht die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Verbesserungsmöglichkeiten im REACH-Prozess. Die Ergebnisse sollen die Bundesregierung in der europäischen Debatte um den Revisionsprozess unterstützen.

  • Um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu vereinheitlichen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine neue Kommunikationsplattform im Internet bereitgestellt. Dies teilt die Bundesstelle Chemikalien über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.

  • Was erwarten Unternehmen im Rahmen von Genehmigungs- und Zulassungsverfahren von der Gewerbeaufsicht und wie zufrieden sind sie mit deren derzeitiger Durchführung? Diese Fragen stellt eine Online-Umfrage der zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen ab Oktober 2012.

  • Bei Unternehmen bestehen Unsicherheiten, wie sie Nanomaterialien unter der REACH-Verordnung registrieren müssen. Die Nationale Auskunftsstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat daher eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien erarbeitet.

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  • Der Beitrag, den die IT-Wirtschaft zum Klimaschutz leistet, bleibt wenig visionär, urteilt das Öko-Institut. Hersteller hätten die Möglichkeit, besonders energieeffiziente und umweltfreundliche Geräte mit dem Blauen Engel auszeichnen zu lassen. Bislang ohne Resonanz, so das Öko-Institut. Strenge Anforderungen stelle der Blauen Engel an die Wahl der eingesetzten Materialien und wolle so zum Schutz der Arbeiter in den Fertigungs- sowie Recyclinganlagen beitragen.

  • Das Global Harmonisierte System (GHS) kennzeichnet Chemikalien weltweit einheitlich. Damit ändern sich schrittweise die bisher bekannten Gefahrensymbole, speziell die Etiketten von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Den Umstieg erleichtern soll die GHS-Memocard, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelt wurde.

  • Belastungen am Arbeitsplatz können vielfältig sein. Bisher ist aber wenig erforscht, wie etwa Lärm oder Staub aus Sicht der Beschäftigten bewertet werden. Daher hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Screeningverfahren BASA (Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen – Screening für Arbeitsplatzinhaber) entwickelt. Mit dieser kostenlosen Software können Betriebe Gefahren für die Beschäftigten erkennen und frühzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen.

  • Abfall fällt eigentlich nicht unter das neue EU-Chemikalienrecht REACH. Trotzdem bringt REACH für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen mit sich. Mit der Broschüre „REACH und Recycling“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren betroffenen Unternehmen jetzt eine Orientierungshilfe, damit sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.

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  • Das EU-Chemikalienrecht REACH sieht für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) besondere Informations- und Meldepflichten vor. Hinsichtlich der Ermittlung des Anteils von SVHC in zusammengesetzten Erzeugnissen gibt es in der EU unterschiedliche Standpunkte. Deutschland vertrete den Standpunkt, dass ein Erzeugnis seinen Status beibehält, wenn es in einem anderen Erzeugnis verbaut ist. Das habe Konsequenzen für die Informationspflichten des Händlers, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA).

  • Lärm belastet über die Hälfte der Beschäftigten im gewerblichen Bereich. Mit knapp 5.600 anerkannten Fällen war die Lärmschwerhörigkeit auch 2009 die häufigste Berufskrankheit. Das ist ein Ergebnis der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung. Der jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin veröffentlichte Bericht „Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU“ zeige Wege zu einer branchenspezifischen Präventionsberatung auf.

  • Das neue europäische Chemikalienrecht REACH will Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser schützen. Mit der Veranstaltung „Auswirkungen der Kandidatenliste – Aufwand und Nutzen“ informiert der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über Verpflichtungen und Auswirkungen durch die neue Regelsetzung. Die Veranstaltung findet am 11. April in Dortmund statt.

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