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Staubbelastung

  • Um Arbeitnehmer vor zu hoher Staubbelastung zu schützen, gibt es einen Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Eine Ausnahme sind Kraftwerke. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun Messungen in Müllverbrennungsanlagen vorgenommen.

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