BDSV: Umweltgesetzbuch muss nachgebessert werden

Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) begrüßt in ihrer Stellungnahme zu den vorgelegten Entwürfen eines Umweltgesetzbuches (UGB) zwar, dass es ein richtiges Ansinnen ist, das zersplitterte Umweltrecht zusammen zu führen und Regelungen zu vereinfachen. Jedoch sei dies aus Sicht der beratenden Anwälte mit diesem Entwurf bisher nicht gelungen.

So seien beispielsweise das Bundes-Bodenschutz-Gesetz als auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz noch nicht ins neue UGB integriert worden,
was es nach Ansicht der BDSV notwendig wäre. Die BDSV-Unternehmen sind vom UGB vor
allem an der Stelle betroffen, wo es um die Genehmigungsverfahren geht. Hier sieht das UGB zukünftig eine integrierte Vorhabengenehmigung vor, die die Schutzgüter Wasser und Luft gemeinsam betrachtet. Die Praxistauglichkeit solle aber erst noch in Pilotverfahren getestet werden. „Das, was bei Konzernen bereits gängige Praxis ist, muss bei mittelständischen Unternehmen nicht automatisch funktionieren und effizienter sein,“ sagte Rolf Willeke, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied.
Stefan Baldauf, Staatssekretär im thüringischen Umweltministerium und Redner bei der
diesjährigen BDSV-Landesgruppensitzung Ost am 27. Juni in Weimar, verteidigte die
vorliegenden Entwürfe des UGB: „Es wird endlich etwas umgesetzt, was die unionsregierten Länder seit vielen Jahren fordern. Das UGB stellt einen ernsthaften Versuch dar, deutsches und europäisches Recht zusammenzuführen und zu vereinfachen.“ Jedoch werde auch von ihm bezweifelt, ob es noch gelingt, das umfangreiche Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Die BDSV-Unternehmer äußerten sich im Rahmen der Landesversammlung wenig euphorisch zum gesamten Vorhaben, es werde vielmehr die Befürchtung gesehen, dass funktionierende Genehmigungsabläufe neu strukturiert werden müssen.
Zudem müssten sämtliche Auswirkungen des Vorhabens genau geprüft werden, was für ein mittelständisches Unternehmen einen enormen Aufwand bedeutet. Beispielsweise sei die
neue Fachkraft eines Umweltbeauftragten vorgesehen, für die derzeit nicht klar sei, ob sie die Abfallbeauftragten und Immissionsschutzbeauftragten ersetzen müsse oder zusätzlich bestellt werden müssten.
Albert Fernkorn, Landesvorsitzender: “Wir sind noch nicht überzeugt, ob das UGB wirklich zu Effizienz und Bürokratieabbau führt, dies sollte vor Inkraftsetzung erst in einem Planspiel getestet werden.“

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