„Berliner Erklärung“ des BDE zum Altpapier-Kongress

Altpapier im freien Wettbewerb hochwertig verwerten. Keinen Bestandsschutz für öffentlich-rechtliche Entsorger. Überlassungspflicht für Abfallverursacher in privaten Haushalten auf das unumgängliche Maß stutzen.

Dies sind die Kernpunkte eines Eckpunktepapiers des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), die er anlässlich seines heutigen Altpapierkongresses in Berlin vorstellt.

Darin fordert der BDE unter anderem, dass private Entsorger aufgrund weltweit steigender Altpapiernachfrage und aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung die Papierabfälle aus privaten Haushaltungen mittels „blauer Tonnen“ kostenneutral entsorgen sollen.

Die Altpapierentsorgung sei mittlerweile im freien Wettbewerb rentabel geworden und zu einer „selbsttragenden Ressourcenwirtschaft“ gewachsen. Eine Quersubventionierung von Entsorgungsdiensten fällt weg.

Diesen Status sollte möglichst für alle Abfallarten erreicht werden. Dies sei ein allgemein anerkanntes Ziel der Umweltpolitik.

Die Altpapierentsorgung im Wettbewerb sei ökologisch sinnvoll und auch für den privaten Endverbraucher vorteilhaft. Durch die Aufstellung von blauen Tonnen steigt die Abschöpfungsrate von Altpapier in getrennter Sammlung. Die Verwertung von Altpapier in den Papierfabriken spart Primärrohstoffe und Energie. Und dem privaten Endverbraucher werden längere Wege zum Papiercontainer oder Recyclinghof erspart. Für private Entsorger erschließen sich neue Geschäftsfelder. Dies sichert vorhandene und schafft neue Arbeitsplätze.

Die Aufstellung der Blaue Tonnen für Altpapier bildet laut BDE auch eine Basis für die Erfassung und Verwertung weiterer Wertstoffe aus privaten Haushalten. Außerdem impliziere die Zugehörigkeit eines Abfallstroms zur selbsttragenden Ressourcenwirtschaft, dass Überlassungspflichten gegenüber öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern neu zu definieren sind.

Kommunalbetriebe können über das Aufrechterhalten von Überlassungspflichten keinen Bestandsschutz beanspruchen. Das immer wieder beschworene „Gebührenerhaltungsinteresse“ verfängt nicht, zumal die tatsächliche Verwendung der Erlöse im Gebührenhaushalt in der Regel intransparent ist.

Für kommunale Entsorgungsbetriebe kommt allenfalls in Betracht, dass sie sich dem fairen Wettbewerb um die Altpapierentsorgung stellen. Die Grenzen der kommunalwirtschaftlichen Betätigungsfreiheit nach den Gemeindeordnungen der Länder müssen dabei allerdings beachtet werden.

Aktuelle Forderungen aus dem kommunalen Umfeld, dass jetzt Gesetze geändert werden müssen, um die Monopolsituation aufrecht zu erhalten und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Wertstofferlöse zu sichern, sind kritisch zu hinterfragen.

Die Rechtsprechung der letzten Monate hat klar aufgezeigt, dass die freie Berufs- und Gewerbeausübung einen hohen Rang hat. Auf die kommunalen Forderungen einzugehen hieße damit zugleich, das Grundrecht auf Gewerbefreiheit einzuschränken.

Dies passt nicht in die „politische Landschaft“, die die Forderung nach Eigeninitiative und mehr Unternehmermut verinnerlicht hat.

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