EU beschließt Rückschritt in der europäischen Abfallpolitik

Rückfall in die Kleinstaaterei. BDE kritisiert Straßburger Votum zur Abfallrahmenrichtlinie.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat heftige Kritik an der gestern vom EU-Parlament beschlossenen Abfallrahmenrichtlinie geübt. Dr. Rainer Cosson, kommissarischer Hauptgeschäftsführer, sagte nach Bekanntwerden des Straßburger Votums: „Mit der Abstimmung über die Abfallrahmenrichtlinie bestätigt das Europäische Parlament den vom Umweltrat beschlossenen Rückfall in die Kleinstaaterei“.

Die von der Europäischen Union reklamierte Schaffung einer europäischen Kreislaufwirtschaft werde, so Cosson weiter, durch die Schließung der Grenzen für bestimmte Abfälle zur Verwertung, mit diesem Abstimmungsergebnis in den Bereich der Utopie verwiesen.

Dass einerseits der Binnenmarkt eingeschränkt wird, nachdem sich die offenen Grenzen über 20 Jahre als Motor für eine nachhaltige europäische Abfallwirtschaft bewährt haben, und andererseits keine einheitlichen Recyclingquoten festgelegt werden, wird nach Auffassung des BDE zu starken Wettbewerbsverzerrungen führen und dem Umweltschutz in Europa schaden.

Bis zuletzt hatte eine Gruppe von Abgeordneten – Umwelt- und Wirtschaftspolitiker, insbesondere aus Deutschland, Polen und Österreich – versucht, diese Entscheidung des Plenums zu verhindern und mit Gegenanträgen für einheitliche Recyclingquoten bei der Abfallverwertung und offene Grenzen für Abfälle zur Verwertung gekämpft.

„Die Klarstellung von Umweltkommissar Dimas, dass die Beschränkung der Verbringung nicht für getrennt gesammelte Abfälle aus privaten Haushalten gelte, muss jetzt bei der Umsetzung der Rahmenrichtlinie in nationales Recht strikt beachtet werden“, forderte Dr. Rainer Cosson mit Blick auf die deutschen Behörden.

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