aha scheitert vor dem Landgericht Hannover

Remondis darf weiterhin Blaue Tonnen vor Grundstücken, aber nicht auf den Grundstücken privater Haushalte aufstellen. Letzteres ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen von den Eigentümern dazu aufgefordert worden ist.

Das Landgericht Hannover wies gestern einen entsprechenden Antrag des öffentlich-rechtlichen Abfallbetriebes der Region „aha“ zurück, mit dem aha dieses Vorgehen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verbieten lassen wollte.

Das Gericht untersagte Remondis lediglich die Platzierung der Tonnen auf Privatgrundstücken. Sollte Remondis dennoch auf Privatgrund aufstellen, droht dem Entsorger eine Geldstrafe von 250.000 Euro.

Remondis-Bereichsleiter Dieter Opara wertete den Richterspruch als Erfolg und sagte gegenüber der Presse: „Alles geht weiter wie bisher.“ Man habe auch zuvor keine Tonnen auf Grundstücke abgestellt, versicherte er. Die Mitarbeiter hätten dazu entsprechende Anweisungen.

aha will nun in den Regionskommunen verstärkt darauf drängen, dass Remondis keine Erlaubnis zum Aufstellen weiterer Tonnen erteilt wird.

Noch steht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur gewerblichen Sammlung von Altpapier aus. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im Mai die Sammlung privater Unternehmen erlaubt. Seit März verteilt Remondis unaufgefordert Blaue Tonnen in den Gemeinden der Region.

Remondis versichert, dass Behälter, die von den Bürgern nicht auf ihre Grundstücke gezogen werden, innerhalb von 24 Stunden wieder abgeholt werden. Diese Methode wendet seit einem Monat auch die Braunschweiger Firma Alba an, heißt es in einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Ein weiterer privater Entsorger, Pape, und auch aha selber, sollen dagegen nur auf Bestellungen von Kunden Tonnen ausliefern.

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