Streit um Tongrubenverfüllung spitzt sich zu

Verstößt Deutschland nicht nur gegen die verschiedenen Deponievorschriften sondern auch gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfall- sowie das Bundesbergrecht? Dies jedenfalls hat die Bundesvereinigung Umweltaudit zum Thema illegale Ablagerung von Abfällen in ostdeutschen Anlagen vor kurzem moniert.

Das Thema sorgt mittlerweile sogar auf EU-Ebene für Aktivitäten. So hat die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von 8 Wochen zum Sachverhalt Stellung zu beziehen.

Hintergrund der EU-Rechtsbeschwerde sind die seit einiger Zeit bekannt gewordenen illegalen Ablagerungen von gemischten organikhaltigen Abfällen in Tongruben und stillgelegten Deponien in Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Hinter dem Beschwerdeführer stehen eine Reihe von Unternehmen aus dem süddeutschen Raum, die sich durch die illegalen Machenschaften in ihrer Existenz bedroht fühlen, heißt es in Pressemitteilung der „Kummer Umweltkommunikation“ von heute.

„Das Umlenken von Stoffströmen weg von unseren Gewerbeabfallaufbereitungsanlagen hat Ausmaße angenommen, die unser Unternehmen zu einer Investitionsruine machen,“ wird ein betroffener Unternehmer zitiert.

Das jahrelange Hoffen auf eine ordnungsgemäße Umsetzung der TASi sei enttäuscht worden. Vollzugsdefizite in Ostdeutschland, bundesweite Nichtbeachtung der Gewerbeabfallverordnung und niedrige Transportkosten würden nun dazu führen, dass Deutschlands Aufbereitungsanlagen ins Leere laufen.

Doch in Deutschland ist man sich längst nicht darüber im Klaren, ob die Verfüllung von Tongruben nun eine Beseitigung oder Verwertung ist. Mittlerweile scheint darüber sogar ein Streit zwischen den betroffenen Bundesländern und dem Bund entbrannt zu sein.

Nach dem aktuellen Abfallrecht sei die Verfüllung von Tongruben nach Ansicht des Bundes mit gemischten Siedlungsabfällen in jedem Fall als Beseitigung einzustufen, dies sieht das Land Sachsen-Anhalt anders. Nach Ansicht der Experten der sachsen-anhaltinischen Behörden sei die Verfüllung eine Verwertungsmaßnahme und insofern rechtens.

Stephan Jäger, Rechtsanwalt, der die Interessen der betroffenen süddeutschen Unternehmen vertritt, sagte hierzu: „Aus meiner Sicht lassen die Beweismaterialien eindeutig erkennen, dass es sich um eine rechtswidrige Entsorgung in verschiedenen Fällen handelt.“ Mit Umsetzung der TASi sei eine Ablagerung unbehandelter gemischter organikhaltiger Abfälle nicht mehr zulässig.

Die beauftragte Detektei Bakiner habe genug Beweismaterial vorliegen, die zeigen, dass nicht nur das Abfall- sondern auch das Genehmigungsrecht umgangen wird. Darüber hinaus werde derzeit geprüft, ob gemischte Siedlungsabfälle zudem regelwidrig nach Polen exportiert wurden.

Am 12. Juni wird der bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung hierzu eine große Veranstaltung in Dresden durchführen, bei der sowohl betroffene Unternehmer als auch Behördenvertreter aus Bund und Ländern zu Wort kommen sollen.

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