Die vierte Broschüre geht laut BAuA auf die Anmeldung von Neustoffen ein. Neustoffe seien chemische Stoffe, die nicht im Altstoffverzeichnis der Europäischen Gemeinschaften gelistet sind. Seit 1982 mussten diese Stoffe bei der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates angemeldet werden, bevor sie in Mengen über 10 Kilogramm jährlich auf den europäischen Markt kommen dürfen. Bis Ende 2007 sollen in der EU rund 8.000 Anmeldungen von Neustoffen vorgelegen haben.
Alle bei der BAuA bis zum 31. Mai 2008 nach altem Recht angemeldeten neuen Stoffe gelten Behördenangaben zufolge als registriert unter REACH. Gemäß REACH sei die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki ab 1. Juni 2008 für die Registrierung von Neustoffen zuständig. REACH-Info 4 informiere deshalb über den Übergang von Neustoffanmeldungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Dabei wende sich die Broschüre insbesondere an Unternehmen, die erst kürzlich einen Stoff angemeldet haben oder deren Stoffe in letzter Zeit Mengenschwellen überschritten haben. Sie erhalten laut BAuA Erläuterungen, wie von der deutschen Anmeldestelle angeordnete Prüfprogramme unter REACH weitergehen und abgeschlossen werden. Anhand von Beispielen sollen sich die verschiedenen Situationen der Anmeldung gut nachvollziehen lassen. Auszüge aus der REACH-Verordnung, Linklisten und ein Glossar runden die neue Broschüre ab.
Die Broschüre „REACH-Info 4: Neustoffe und REACH“ befinde sich kostenlos als Download im PDF-Format auf der Webseite reach-helpdesk.de.
Hier kann die Broschüre heruntergeladen werden:
http://www.reach-helpdesk.de/