EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt umstritten

Die Zeit drängt. Im Juni will das EU-Parlament über die Abfallrahmenrichtlinie in zweiter Lesung entscheiden. Der Umweltausschuss des EU-Parlamentes hat hierzu gestern wichtige Weichen gestellt. Trotzdem ist ein Vermittelungsverfahren auch nach der Abstimmung im Umweltausschuss nicht auszuschließen.

Auch nach der Abstimmung im Umweltausschuss spricht vieles dafür, dass die Abfallrahmenrichtlinie in den kommenden Monaten weiter heftig zwischen EU-Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament debattiert werden.

Obwohl die Berichterstatterin des Umweltausschusses, Caroline Jackson zahlreiche Forderungen des EU-Parlaments aus der ersten Lesung in die Arbeit des Umweltausschusses eingebracht hatte, um einen Kompromiss zwischen dem von EU-Rat und EU-Kommission vorgelegten Entwurf einerseits und den kritischen Stimmen aus dem EU-Parlament andererseits zu erleichtern, deutet nun doch einiges darauf hin, dass es in der zweiten Lesung des EU-Parlamentes zur Abfallrahmenrichtlinie turbulent zugehen wird.

Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, wird in einem kleinen Zirkel zwischen Rat, Kommission und Parlament weiter verhandelt.

Strittig sind — wie die Abstimmung gestern Abend im Umweltausschuss zeigt — vor allem die Müllvermeidungspläne, die einzelne EU-Staaten nach dem Willen zahlreicher Abgeordneter des EU-Parlamentes erarbeiten sollen.

Sie sollen sicher stellen, dass in der EU 2012 nicht mehr Abfall entsteht als 2009 und dass die Menge bis 2020 dann wesentlich geringer wird.

Ein weiterer strittiger Punkt ist die „Abfallhierarchie“. Während sich im EU-Parlament eine breitere Strömung für eine verbindliche Hierarchie abzeichnet, plädieren Rat und Kommission für eine eher unverbindliche Variante.

Auch nach der Abstimmung im Umweltausschuss bleibt die weitgehend verbindliche Hierarchie somit ein Thema. Gewisse Erleichterungen will der Ausschuss bei diesem Punkt nur kleinen und mittleren Unternehmen zugestehen.

Keine Annäherung auch bei den Quoten. Die Mehrheit des Umweltausschusses entschied sich für verbindliche Quoten, sowohl für die Abfallbeseitigung als auch für die Abfallverwertung. Entsprechende Zeitvorgaben bleiben ebenfalls bestehen.

So müssten bis 2020 die Hälfte aller Siedlungsabfälle und 70 Prozent allen Bau- und Industriemülls recycelt werden.

Solche festen Quoten wurden vom EU-Rat abgelehnt.

Der Umweltausschuss kam dem Rat gestern Abend nur insofern entgegen, dass sie den Mitgliedstaaten eine fünfjährige Übergangsfrist einräumen, aber nur jenen Staaten, bei denen die Recyclingquoten derzeit noch unter 5 Prozent liegen.

Weiterhin bleibt bei den EU-Parlamentariern in der Diskussion, dass die EU-Staaten sich verpflichten sollen, bis 2015 für die getrennte Sammlung mindestens von Papier, Metall, Plastik, Glas, Textilien, kompostierbaren Abfällen, Altöl und Sondermüll zu sorgen.

Bei der sogenannten „Energieeffizienzformel“ deutet sich jedoch ein Kompromiss an. Hier hat sich der Umweltausschuss an die Position des Rates angenähert. Müllverbrennungsanlagen, die eine bestimmte Menge Energie aus dem verbrannten Abfall erzeugen, könnten somit den Verwertungsstatus erhalten, so dass Abfälle zur energetischen Verwertung grundsätzlich über die EU-Grenzen hinweg gehandelt werden können.

Allerdings sollen die Einstufungskriterien nach zwei Jahren überprüft werden.

Inwieweit das damit verbundene Autarkieprinzip noch Geltung hätte, bleibt abzuwarten.

Auch die Abfallendeeigenschaft soll nach dem Willen der Mehrheit im Umweltausschuss weitgehend erhalten bleiben. Einzelheiten hierzu waren noch nicht zu erhalten.

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