Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 03.04.2008 ist es Remondis bis zu einer Entscheidung in dem gerichtlichen Eilverfahren gegen die Untersagungsverfügung ausdrücklich gestattet, ihre Tätigkeit in diesem Zusammenhang unbehelligt fortzusetzen.
Das Gericht hat insoweit betont, dass in Anbetracht der Sach- und Rechtslage dem Unternehmen nicht zugemutet werden könne, angesichts drohender Vollstreckung untätig zu bleiben, während die Stadtreinigung Hamburg ihre Bemühungen im Altpapiermarkt fortsetzen könne.