Mindestlohn in Entsorgungsbranche – jetzt erst recht

VKS im VKU: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist der Mindestlohn in der Abfallbranche unabdingbar. Die Private Entsorgungsbranche soll jetzt einlenken.

Die private Entsorgungsbranche sollte die Zeichen der Zeit erkennen und sich schnellstmöglich wieder den Bemühungen um einen Mindestlohn für die Entsorgungsbranche und die Aufnahme in das Entsen¬degesetz anschließen, fordert Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU (Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung) den Bundesverband der privaten Entsorgungswirtschaft, BDE, auf.

Nach dem überraschenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem nationale Tariftreuegesetze unzulässig sind, ist die Einführung eines Mindestlohns für die Entsorgungsbranche dringender denn je. Als wichtigen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Siechau deshalb die in dieser Woche von der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und Verdi an Bundesarbeitsminister Scholz gesandte Interessenbekundung für einen entsprechenden Mindestlohn und die Aufnahme in das Entsendegesetz.

Nur auf diesem Weg ist es nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zukünftig möglich, Lohndumping flächendeckend wirkungsvoll zu verhindern. Siechau: „Die Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können.“ Darüber hinaus bedürfe es qualifizierten Personals, um die hohen Qualitätsstandards der deutschen Entsorgungswirtschaft auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Dieses sei mit Dumpinglöhnen nicht zu erreichen.

Der VKS im VKU bündelt als führender kommunaler Fach- und Interessensverband aktuelles Wissen rund um die Themen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Der Verband setzt sich aktiv für die Belange seiner über 400 Mitgliedsunternehmen ein: Er ist intensiv in Gespräche mit Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eingebunden und stärkt in zahlreichen Gremien und Diskussionsforen auf Bundes- und EU-Ebene die Position der kommunalen Entsorgungsunternehmen.

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