Kartellamt verbietet A-Tec den Kauf von NA-Anteilen

Das deutsche Bundeskartellamt in Bonn hat A-Tec Industries den Erwerb von 13,75 Prozent der Anteile der Norddeutschen Affinerie AG (NA) untersagt. Die Ausübung von 5 Prozent des Stimmrechts hat die Behörde einen Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung der Norddeutschen Affinerie AG in Hamburg gleich mit verboten.

Gegen diese Untersagungsverfügung wird A-Tec Industries die notwendigen rechtlichen
Schritte einleiten. Laut A-Tec Industries beschneidet das Kartellamt willkürlich die
Eigentumsrechte des Unternehmens, verweigert A-Tec ausreichendes, rechtliches
Gehör und fügt A-Tec erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu, weil das Unternehmen gehindert wird, die Rechte auf Dividende auszuüben.
Mehr als sieben Monate lang ist zwischen Vertretern des Amts und A-Tec Industries darüber verhandelt worden, unter welchen Voraussetzungen A-Tec mehr als 5 Prozent der
Anteile an der NA erwerben könne. Nach Angaben des NA-Interessenten hat das Kartellamt – trotz täglicher Telefonate – nie die Auffassung vertreten, A-Tec dürfe sich an der Norddeutschen Affinerie überhaupt nicht beteiligen. Daher äußert sich in dem Verbot nach Ansicht von A-Tec ein plötzlicher Umschwung in der Auffassung der
Behörde und eine unfaire, rechtlich nicht hinnehmbare Vorgehensweise des
Amtes.
Der zeitliche Zusammenhang der Untersagung mit der ordentlichen Hauptversammlung
der Norddeutschen Affinerie AG hat laut A-Tec den Anschein, dass die Entscheidung des
Kartellamts dem Interesse der Führung der NA dient, A-Tec Industries an der Ausübung
ihrer Stimm- und Dividendenrechte auf der Hauptversammlung zu hindern. Die
Untersagung und Rückabwicklung führt – so A-Tec Industries – nicht zum Erhalt des
Wettbewerbs in der EU, sondern stellt eine unberechtigte Maßnahme zum Schutz von
Partikularinteressen in den Leitungsgremien der NA dar.

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