Elektroschrott in Italien: Registerpflicht bis zum 18. Februar

Haushaltsgeräte, Computer, Telefone, elektrische Spielgeräte: Seit dem 1. Januar sind für die Hersteller neue Pflichten für die Rücknahme und Aufbereitung von E-Schrott in Kraft.

Aufgrund der neuen Bestimmungen ist jeder Hersteller und Importeur verpflichtet, sich bis zum 18. Februar in ein eigenes Register bei der Handelskammer eintragen zu lassen.

Wie der Verband für Kaufleute und Dienstleister vor kurzem bekannt gab, soll das Register ein Verzeichnis der Betriebe enthalten, die zur Finanzierung der Sammlung und Wiederverwertung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte verpflichtet sind.

Der Verband erinnerte auch an den so genannten Öko-Beitrag für Abfälle von elektrischen und elektronischen Geräten, den die Hersteller seit 1. September 2007 verlangen können. In der Rechnung kann deshalb neben dem Verkaufspreis auch ein Zusatzbetrag zur Deckung der Kosten für die Entsorgung der genannten Abfälle getrennt ausgewiesen werden.

Der Verband hatte in der vergangenen Woche gemeinsam mit der Handelskammer Mailand und dem Landesamt für Abfallwirtschaft eine spezielle Informationstagung zu den neuen Regelungen organisiert. Sämtliche Informationen zum Thema sind auch im Internet unter www.verband.bz.it verfügbar.

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