Importverbot für australischen Giftmüll bleibt bestehen

Die Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster haben am 14. Dezember die Widersprüche von Orica gegen das Importverbot Hexachlorbenzol-haltiger Abfälle aus Australien zurückgewiesen. Orica könnte gegen dieses Urteil nun Klage vor den Verwaltungsgerichten erheben.

Orica hatte im Dezember 2006 beantragt, insgesamt 22.000 Tonnen dieser hochgiftigen Abfälle nach Deutschland einzuführen. Etwa die Hälfte davon sollte in den Sonderabfallverbrennungsanlagen Dormagen, Herten und Leverkusen entsorgt werden.

In Abstimmung mit dem Landesumweltministerium von von Nordrhein-Westfalen hatten die Bezirksregierungen den Import im Juni 2007 untersagt. Die Begründung lautete: Die australische Regierung konnte entgegen internationalem Recht nicht überzeugend nachweisen, dass Australien als bedeutender Industriestaat nicht selbst in der Lage ist, eigene Entsorgungskapazitäten für diese Abfälle vorzuhalten.

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