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Die Behörde wies laut „Rheinischer Post“ auf die Verantwortung des Abfallbesitzers hin, die das Bundesverwaltungsgericht gerade wieder betont habe. „Gewerbeabfälle müssen sicher und legal entsorgt werden“, betont die Kreisverwaltung. Sie rät, schriftliche Nachweise einzufordern.