Kompost-Verband kritisiert VerpackV-Novelle

In der vom Kabinett beschlossenen Novelle der Verpackungsverordnung werden biologisch abbaubare Werkstoffe bevorzugt behandelt. Bis Ende 2012 sollen sie von Rücknahme- und Verwertungspflichten ausgenommen bleiben. Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) zeigt sich wenig begeistert.

Hersteller von Biokunststoffen müssen der Novelle nach zunächst keine Lzenzentgelte für den Grünen Punkt zahlen. Auch Getränkeflaschen aus biologisch abbaubarem Plastik will das Umweltministerium ohne ökobilanziellen Nachweis wie Mehrwegsysteme einstufen und bis 2010 vom Pflichtpfand ausnehmen.

Die BGK zeigte sich ob dieser Entwicklung skeptisch. Sie rät generell davon ab, solche Verpackungen in die Biotonne zu werfen. Sie reagierte damit auf die Ankündigung einer Drogeriemarktkette, deutschlandweit verschiedene Getränke in „voll kompostierbaren“ Flaschen anzubieten. Mit rund zehn Wochen liege die Behandlungszeit von BAW-Flaschen deutlich über dem normalen Biomüll. Teile der Flaschen tauchten deshalb im Kompost als Fremdstoffe auf, verschlechterten die Qualität und erschwerten die Vermarktung des gewonnenen Komposts. Als Entsorgungsmöglichkeit blieben im Prinzip nur die Restmülltonne und die Sammelsysteme des Grünen Punktes übrig, die allerdings technisch und logistisch überhaupt nicht auf Kompostierung ausgerichtet seien.

Auch der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) kritisierte die Bevorzugung von Bioplastik. Papier und Pappe, die ebenfalls aus nachwachsenden Rohstoffen enstehen und kompostierbar sind, würden auf diese Weise diskriminiert.

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