Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) veröffentlicht. Demnach sind Naturstoffe wie Holz nicht dem System der AwSV unterworfen, sofern eine nachteilige Veränderung der Gewässerbeschaffenheit durch diese Stoffe nicht zu befürchten ist. Der Altholzverband BAV begrüßt diese Regelung.