Anzeige

SCHLAGWORTE: UStDV

BMF verschiebt erneut Gelangensbestätigung

| Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Übergangsfrist bei der Gelangensbestätigung erneut verlängert. Die bisherigen Nachweise können nun bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des Paragrafen 17a UStDV für ausgeführte Lieferungen verwendet werden. Darauf weist die IHK Rheinhessen hin.
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Business Information GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Business Information GmbH jederzeit widerrufen.
close-link