Anzeige

SCHLAGWORTE: schrottreif

Altautos dürfen nicht zum Ausschlachten verschenkt werden

| Wer ein schrottreifes Auto zum Ausschlachten verschenkt, ohne sich um die ordnungsgemäße Entsorgung zu kümmern, macht sich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Celle in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Business Information GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Business Information GmbH jederzeit widerrufen.
close-link