Altautos dürfen nicht zum Ausschlachten verschenkt werden

Wer ein schrottreifes Auto zum Ausschlachten verschenkt, ohne sich um die ordnungsgemäße Entsorgung zu kümmern, macht sich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Celle in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.

Ein junger Mann hatte seinen fahruntauglichen 22 Jahre alten Wagen verschenkt, der später ohne Kennzeichen abgestellt in Hannover auftauchte. Jeder Fahrzeughalter sei verpflichtet, sein Auto einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem Demontagebetrieb zu überlassen. Auch ein Kfz-Händler kann den Wagen entgegennehmen, wenn er sich zu einer ordentlichen Entsorgung verpflichtet.

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