Die Unklarheiten, ob ein Stoff der Registrierungspflicht nach dem Chemikalienverordnung Reach unterliegt, betrifft auch die Recycler von mineralischen Baustoffen. Nun hat die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe einen Leitfaden veröffentlicht und fordert, dass güteüberwachte mineralische Recycling-Baustoffe als nicht registrierungspflichtig gelten.