Das Verbot von Barzahlungen für Metallschrotte ist in England und Wales am 3. Dezember in Kraft getreten. Damit dürfen Recyclingbetriebe nur noch auf elektronischem Wege oder mit Schecks für angelieferten Metallschrott bezahlen
Das Verbot von Barzahlungen für Metallschrotte ist in England und Wales am 3. Dezember in Kraft getreten. Damit dürfen Recyclingbetriebe nur noch auf elektronischem Wege oder mit Schecks für angelieferten Metallschrott bezahlen
Der Widerstand der betroffenen Verbände gegen den vom Bundesumweltministerium (BMU) erarbeiteten Entwurf der Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) zeigt erste Früchte des Erfolgs. Zumindest beim Bundeswirtschaftsministerium habe der Widerstand zum Nachdenken geführt. Das teilt der Wirtschaftsverband BDSV in seinem Newsletter mit.
„Der immense Preisrutsch bei den Erlösen für Eisenschrott und NE-Metalle setzt das Recycling von Elektronikschrott nochmals massiv unter Druck“, erklärten der Bundesverband Sekundärrohstoffe (bvse) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). Die beiden privatwirtschaftlichen Verbände sehen die Wirtschaftlichkeit der deutschen E-Schrott-Recyclinganlagen gefährdet und wiesen daher auf die schwierige Lage dieses Marktes hin.
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