Das Verwaltungsgericht Saarland sieht keine Gefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgers durch gewerbliche Altpapiersammlung.
Das Verwaltungsgericht Saarland sieht keine Gefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgers durch gewerbliche Altpapiersammlung.
Die Behörden müssen derzeit entscheiden, ob sie gewerbliche Sammlungen von Hausmüllabfällen untersagen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Entscheidung anhand eines Leistungsvergleichs getroffen werden. Die Vorgaben dazu sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz aber nur sehr vage formuliert.
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