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OLG

  • Lightcycle ist zur Abmahnung von Free Ridern berechtigt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Urteil vom 4. August bestätigt, wie das Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller nun bekannt gegeben hat. Das OLG erläutert unter Hinweis auf Urteile des Bundes-gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, dass Paragraf 6, Absatz 2 ElektroG eine Marktverhaltensregelung darstellt. Folglich sei Lightcycle folglich berechtigt, gegen Free Rider vorzugehen.

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