Am 8. Februar kommt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wieder im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zur Sprache. Zwischen den politischen Parteien wird derzeit um einige Formulierungen zur Abänderung einzelner Passagen des vorliegenden Entwurfes des KrWG gerungen. Aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) werden diese Änderungen aber am Ende nicht dazu führen, die Richtung dieses Gesetzes noch grundlegend zu ändern.