EU-Kommission prüft BDSV-Vorschläge zu REACH-Ausnahmen

In einem gemeinsamen Schreiben der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorungsunternehmen (BDSV) und dem EU-Abgeordneten Karl-Heinz Florenz an EU-Umweltkommissar Stavros Dimas zu Beginn des Jahres wurde auf das Risiko für Sekundärrohstoffe bezüglich der REACH-Verordnung hingewiesen, falls es keine generelle Ausnahme von REACH geben könne.

Es wurde einerseits darauf hingewiesen, dass mit weiteren massiven Exporten von Vormaterialien (z.B. Altfahrzeugen, gebrauchten Elektrogeräten) zu rechnen sei sowie mit massiven Erhöhungen der Recyclingkosten. In dem Schreiben an Dimas wurde deshalb der Vorschlag gemacht, in den Beratungen zu den Anhängen IV und V eine Aufnahme von Sekundärrohstoffen zu erwägen. Dieses Ansinnen wurde in der Zwischenzeit vom Arbeitskreis „REACH und Recycling“ des BDI unterstützt, der sich gleichermaßen an die EU-Kommission gewandt hat und die Vorschläge weiter konkretisiert hat.
In der Antwort der EU-Kommission wird nun zum Ausdruck gebracht, dass eine Ausnahme
nach Anhang IV eher unwahrscheinlich ist, zumal hier bisher lediglich Stoffe enthalten sind, die über entsprechende CAS1-oder EINECS2-Nummern identifiziert werden können. Diese Nummern gebe es derzeit für keinen der Sekundärrohstoffe, deshalb würde diese Vorgehensweise als schwierig erachtet.

Möglichkeiten werden geprüft

Eine Aufnahme von Sekundärrohstoffen in Anhang V würde aber nach Ansicht der EU-Kommission geprüft. Dort sind Stoffgruppen enthalten, deren Registrierung für unzweckmäßig oder unnötig gehalten wird und deren Ausnahme die Ziele von REACH – der Umwelt und Gesundheit zu nutzen – nicht beeinträchtigen. Die EU-Kommission betont in ihrem Schreiben, dass dies nur die Stoffe betreffen würde, die in Rückgewinnungsprozessen chemischen Veränderungen unterzogen würden. Welche dies nach Ansicht der Kommission im Einzelnen sein werden, wurde nicht näher bezeichnet.
Die BDSV geht derzeit davon aus, dass die Erzeugung von Sekundärrohstoffen in Rückgewinnungsprozessen generell den Zielen von REACH entspricht.

Weil Recyclingprozesse umweltrechtlich geregelt sind, gibt es keine negativen Auswirkungen auf Wasser, Luft und Boden. Vielmehr sind die Auswirkungen auf Klimaschutz und Ressourcenschonung durchweg als positiv zu betrachten. Negative Auswirkungen auf die Gesundheit könnten auch deshalb ausgeschlossen werden, weil die Prozesse in der Regel arbeitsschutzrechtlich überwacht werden und in geschlossenen Systemen ablaufen.
Die Kommission habe auch erkannt, dass es bei der Rückgewinnung von Stoffen ein generelles Problem bezüglich REACH gebe. So schrieb der EU-Umweltkommissar, dass sich „praktische Probleme ergeben könnten, wenn sicher gestellt werden soll, dass der zurückgewonnene Stoff oder Sekundärrohstoff ausschließlich aus Abfall von Produkten aus der EU hergestellt wurde.“ BDSV-Sprecherin Beate Kummer sagte dazu: „Wir sind froh, dass wir die EU-Kommission bezüglich unserer Probleme nun weitgehend sensibilisieren konnten. Die Anwendung von REACH auf Recyclingverfahren und die Herstellung von Sekundärrohstoffen ist – auch aufgrund eines weltweiten Marktes – praktisch nicht anwendbar.“ Auch wenn eine Ausnahme für Sekundärrohstoffe nicht erreicht werden könne, solle zumindest die Umsetzung in den Mitgliedstaaten mit Augenmaß erfolgen.

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