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Hausmüllentsorgung

  • Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wendet sich entschieden gegen die Behauptung einiger Verbände, das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sei nicht europarechtskonform. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Wir können darauf vertrauen, dass die Bundesregierung die Konformität des Gesetzes genau geprüft hat.“

  • Die SPD-Bundestagsfraktion sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf beim vorgelegten Regierungsentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG). Dieser müsse noch in „zahlreichen und wichtigen Punkten nachgebessert werden“, wie der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Gerd Bollmann, erklärte.

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  • Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen das heutige Votum des Bundesrates zur Novelle des Abfallrechts, die Verantwortung der Kommunen für die Hausmüllentsorgung nicht zu schwächen. „Der Bundestag sollte dem Bundesrat folgen, die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Abfallrechts korrigieren und die kommunale Verantwortung für die Hausmüllentsorgung sicherstellen“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.

  • Die Hausmüllentsorgung unterliegt dem Vorrang der öffentlichen Verantwortung. Deren Absicherung gegen den Verlust von Wertstofferlösen und gegen Rosinenpickerei sei durch gewerbliche Sammlungen europarechtlich ohne Weiteres möglich Zu diesem Ergebnis gelangt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.. Hartmut Gaßner: „Die Fehlinterpretation des EU-Rechts durch das BMU ist ein politischer Dauerbrenner, dem endlich Einhalt zu gebieten ist.“

  • Einen kostenlosen Benachrichtigungsservice bietet die Abfallwirtschaft des Landratsamtes Mühldorf am Inn ab diesem Jahr seinen Bürgern an. Per E-Mail werden nach einer Registrierung unter www.tonnenalarm-mue.de die Entsorgungstermine für Restmüll, Altpapier, Gelben Sack oder Problemmüll gesandt – rechtzeitig einen Tag vor Abholung beziehungsweise Sammlung.

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