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SCHLAGWORTE: Bring or Pay

BGH stuft „Bring or Pay“-Klauseln als unwirksam ein

| Eine „Bring or Pay“-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abfallentsorgungsunternehme ist unwirksam. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. Die Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteilige.
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