Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf stellt die Verwaltungspraxis bezüglich des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 des KrWG in Frage. Das VG hatte kürzlich eine wichtige Klarstellung zum Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen vorgenommen. Darauf macht der bvse aufmerksam.






