Das novellierte Batteriegesetz verpflichtet alle zugelassenen Rücknahmesysteme, die Endnutzer in angemessenem Umfang über die bestehenden Rücknahmemöglichkeiten , die Entsorgungspflichten, die eingerichteten Rücknahmesysteme und über Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Geräte-Altbatterien, zu informieren.






