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Kommission will weiterhin Abfallexporte in die Schweiz erlauben

Die Europäische Kommission hat eine begrenzte Änderung der Abfallverordnung vorgeschlagen, um den fortgesetzten Export von gemischtem Kommunalmüll zur Rückgewinnung in die Schweiz zu ermöglichen. Der Vorschlag wurde am 29. April veröffentlicht.
Abfallexporte in die Schweiz
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Ohne die Änderung werden Exporte von gemischtem Kommunalmüll zur Rückgewinnung in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, einschließlich der Schweiz, ab dem 21. Mai gemäß der geltenden EU-Gesetzgebung verboten.

Betroffene Grenzregionen

Laut der Kommission würde die Beschränkung etablierte Abfallwirtschaftsstrukturen in Grenzregionen Österreichs, Frankreichs, Deutschlands und Italiens betreffen. Jährlich werden rund 200.000 Tonnen gemischter kommunaler Abfälle aus diesen Ländern zu Schweizer Rückgewinnungsanlagen transportiert.

Viele Gemeinden nutzen Schweizer Anlagen, weil sie nahe am Abfallpunkt liegen. Die Kommission verwies auf das EU-Prinzip, dass Abfall so nah wie möglich an der Stelle seiner Produktion behandelt werden soll.

Höhere Verkehrsemissionen zu erwarten

Die Kommission erklärte, dass das Exportverbot zu längeren Transportwegen innerhalb der Europäischen Union führen könnte. In einigen Regionen könnte der Abfalltransport von der Bahn auf die Straße verlagert werden. Dies würde die Treibhausgasemissionen erhöhen und zusätzliche logistische Kosten für Gemeinden und Abfallbetreiber verursachen.

Die vorgeschlagene Änderung würde die Möglichkeit bewahren, gemischte kommunale Abfälle für Recycling und Energiegewinnung in die Schweiz zu exportieren. Exporte zur Deponieentsorgung oder Verbrennung ohne Energiegewinnung würden jedoch weiterhin verboten.

Fokus auf regulatorische Kontinuität

Die Kommission erklärte, die Änderung unterstütze eine effiziente Abfallwirtschaft und stehe im Einklang mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft. Es zielt außerdem darauf ab, die administrative und betriebliche Belastung für lokale Behörden und Abfallwirtschaftsunternehmen zu verringern.

Das Europäische Parlament und der Rat werden den Vorschlag nun prüfen.

Quelle: Europäische Kommission
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