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Chemieagenda: Maßnahmen für Industriestandort Deutschland

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Vertretern der Chemieindustrie und der Gewerkschaft die Ergebnisse der Chemieagenda vorgestellt. Der Prozess wurde im Dezember 2025 gestartet und bezog neben Bundesressorts auch Länder, Unternehmen, Start-ups sowie Branchenverbände ein. Das vorgelegte Maßnahmenpapier ist das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses. Die Umsetzung soll in einem strukturierten Verfahren weiter begleitet werden.
Chemieagenda Chemieindustrie Deutschland
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Energiepreise und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus

Die Chemieagenda für die Chemieindustrie in Deutschland adressiert insbesondere die wirtschaftliche Lage der Branche. Ein zentraler Ansatzpunkt sind die Energiepreise, die als wesentlicher Standortfaktor gelten. Vorgesehen sind Entlastungen bei den Stromkosten sowie Anpassungen auf europäischer Ebene. Dazu zählen unter anderem die Ausweitung der Strompreiskompensation sowie industriepolitische Maßnahmen zur Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit.

Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene

Das Maßnahmenpaket umfasst mehrere Handlungsfelder. Dazu gehören die Einführung eines Industriestrompreises und die Weiterentwicklung der Strompreiskompensation. Zudem sind Reformen des europäischen Emissionshandels sowie des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus vorgesehen. Auch Anpassungen im europäischen Chemikalienrecht, insbesondere bei REACH, sowie eine vereinfachte Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie sind Bestandteil der Agenda.

Investitionen, Innovation und Transformation

Neben kurzfristigen Entlastungen enthält die Chemieagenda Maßnahmen zur Förderung von Forschung, Innovation und Investitionen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verknüpfung von Biotechnologie und Künstlicher Intelligenz, die als Ansatz für die Weiterentwicklung der Chemieindustrie gilt. Ziel ist es, die Transformation der Branche zu unterstützen und ihre Rolle innerhalb industrieller Wertschöpfungsketten zu sichern.

Umsetzung und Steuerung

Mit der Vorstellung der Chemieagenda beginnt die Umsetzungsphase. Zur Koordination wird ein Steuerungsgremium auf Staatssekretärsebene eingerichtet. Beteiligt sind neben den zuständigen Bundesministerien auch Vertreter der Länder sowie der Industrie und der Gewerkschaften. Dieses Gremium soll den Fortschritt der Maßnahmen begleiten und die weitere Abstimmung sicherstellen.

Quelle: BMUKN
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