Über den europäischen Verband Recycling Europe hat sich der Verband an einem gemeinsamen Positionspapier beteiligt. Darin wird auf erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten für Unternehmen der Recyclingwirtschaft hingewiesen.
Neue Auditpflichten ab 2027
Nach der neuen Abfallverbringungsverordnung sollen verpflichtende externe Audits für Anlagen in Drittstaaten ab dem 21. Mai 2027 gelten. Gleichzeitig will die Europäische Kommission erst im November 2026 festlegen, in welche Nicht-OECD-Länder bestimmte Abfälle künftig exportiert werden dürfen.
Aus Sicht der Branche entsteht dadurch ein erheblicher Zeitdruck für Unternehmen. Innerhalb weniger Monate müssten sie entscheiden, mit welchen Anlagen in Drittstaaten künftig zusammengearbeitet werden kann, Audits organisieren und die Anerkennung durch Behörden sicherstellen. Gleichzeitig fehlen bislang konkrete Vorgaben zu Prüfstandards, Zuständigkeiten und zur gegenseitigen Anerkennung von Audits.
Risiken für internationale Recyclingketten
Die Verbände sehen die Gefahr, dass die fehlende Planungssicherheit bereits jetzt Auswirkungen auf internationale Geschäftsbeziehungen hat. Wenn Exportmöglichkeiten kurzfristig unklar werden, könnten Exporte faktisch ausgesetzt werden. Dies würde nach Einschätzung der Branche die EU für Recyclingunternehmen in Nicht-OECD-Ländern als Handelspartner weniger attraktiv machen und die Verwertung von Sekundärrohstoffen erschweren, für die innerhalb der EU keine ausreichenden stofflichen Verwertungsoptionen bestehen.
Forderungen an die EU-Kommission
In dem Positionspapier fordert die Branchenplattform mehr Transparenz beim Verfahren zur Zulassung von Nicht-OECD-Ländern für Abfallexporte sowie Leitlinien zur praktischen Umsetzung der Auditpflichten nach Artikel 46 der Abfallverbringungsverordnung. Zudem sprechen sich die Verbände für eine gegenseitige Anerkennung der Audits innerhalb der EU-Mitgliedstaaten aus.
Darüber hinaus fordern die Verbände eine Anpassung der Umsetzungsfristen gefordert, etwa durch eine Verschiebung der Auditpflicht um sechs bis zwölf Monate. So hätten die Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit.
Der bvse fordert die Europäische Kommission auf, zeitnah verbindliche Klarstellungen zu den EU-Auditpflichten für Abfallexporte vorzulegen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten soll eine koordinierte Umsetzung der neuen Vorgaben sichergestellt werden.







