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Gutachten: Eisenhüttenschlacken sind Nebenprodukte, kein Abfall

Das 2020 novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt in Paragraf 4 Kriterien fest, die Stoffe oder Gegenstände als Nebenprodukte ausweisen.
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Um diesen bereits 2005 festgestellten Status für Eisenhüttenschlacken zu bestätigen, hat das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e. V. ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Franßen & Nusser in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eisenhüttenschlacken, die bei der Herstellung von Eisen und Stahl erzeugt werden, sind Nebenprodukte und kein Abfall. Grundlagen für die Feststellung der Juristen waren die Herstellung und Verarbeitung der Schlacken sowie deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und die Verwendung der daraus hergestellten Materialien im Hoch- und Tiefbau sowie in der Landwirtschaft gemäß den geltenden Verordnungen, Normen und Vorschriften.

Das 52-seitige Gutachten legt detailliert dar, dass alle in Paragraf 4 Absatz 1 KrWG vorgegebenen Kriterien zur Einstufung von Eisenhüttenschlacken als Nebenprodukt erfüllt werden. Das betrifft zum einen das Herstellungsverfahren: Hauptzweck ist die Produktion von Eisen und Stahl, die aber mit der Entstehung von Eisenhüttenschlacke untrennbar verbunden ist. Zum anderen kommen die sogenannten Beschaffenheitsmerkmale der Eisenhüttenschlacken in Betracht: Zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung ist die Weiterverwendung sichergestellt, es sind nur normale industrielle Verfahren zur Vorbehandlung der Schlacken notwendig, sie werden als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt und sind rechtmäßig, weil sie alle für die jeweilige Verwendung anzunehmenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen sowie insgesamt keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben.

Für Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts: „Der klimaschonende Einsatz von Eisenhüttenschlacken in Zement und Beton, in Verkehrsbaustoffen und in Düngemitteln trägt schon seit Jahrzehnten zu einer effizienten Kreislaufwirtschaft bei. Dennoch werden die Nebenprodukte aus der Stahlindustrie – teils aus Unwissenheit – immer wieder als Abfall bezeichnet und teilweise auch bei Ausschreibungen nachrangig behandelt. Das vorliegende Gutachten unterstreicht die Bedeutung der Schlacken für Ressourcenschonung und nachhaltiges Wirtschaften. Und untermauert unsere Bemühungen, die Rahmenbedingungen für die Verwendung von Sekundärrohstoffen weiter zu verbessern.“

Quelle: FEhS

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