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Metall- und Stahlrecycler kritisieren Vorschlag zur Neuklassifizierung von Elektroaltgeräten

Die BDSV und der VDM lehnen einen Änderungsvorschlag zur Neuklassifizierung von Elektroaltgeräten im Basler Übereinkommen, der von der Schweiz und Ghana beantragt wurde, ab.
Siegfried Springer, pixelio,de
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In einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium sprechen sich die Recyclingverbände BDSV und VDM konkret gegen eine Streichung des Eintrages B1110 aus und fordern, dass zwischen gefährlichen Elektroaltgeräten und nicht gefährlichen Bauteilen aus Elektroaltgeräten differenziert werden muss. Nach Vorstellung der Schweiz und Ghana würden die nicht gefährlichen Bauteile zukünftig unter den Y 49 Eintrag fallen und notifizierungspflichtig werden.

Streichung des B1110 führt somit zu einem Mehraufwand und Hindernissen im EU-Binnenmarkt als auch im Welthandel.

Bauteile aus Elektroaltgeräten wie Kupfer-Eisen Anker, Elektromotore, Drosseln und auch Leiterplatten stellen gemäß Eintrag B1110 nicht gefährliche Abfallfraktionen dar, welche derzeit innerhalb aber auch außerhalb der EU für die Rohstoffsicherung und -aufbereitung sowie eine funktionierende Kreislaufwirtschaft notwendig und essenziell sind. Ebenfalls zur Kategorie B1110 gehören aufbereitete sowie vorangereicherte Siebfraktionen, z. B. Edel-Metallfraktionen. Diese werden von deutschen Elektroaltgeräteaufbereitungsanlagen direkt für den Hütten/Schmelzprozess in und außerhalb der EU zur Verfügung gestellt. Diese Fraktionen bilden einen wertvollen Rohstofflieferanten und leisten einen wesentlichen Beitrag für den nationalen, aber auch internationalen Recyclingprozess.

Notifizierungspflicht erschwert Import nicht gefährlicher Bauteile aus Elektroaltgeräten.

Ferner würde durch eine Notifizierungspflicht der Import dieser Bauteile und Siebfraktionen erheblich erschwert werden. Insbesondere der damit einhergehende, bürokratische Aufwand erscheint für manche außereuropäische Marktteilnehmer zu umfangreich. Damit würde auch europäischen und somit deutschen Recyclinganlagen eine Rohstoffversorgung wegbrechen und die Möglichkeit, Material aus Regionen zu importieren, die keine Beste Verfügbaren Techniken vorweisen können.

Da die Bauteile und Siebfraktionen edel-/metallhaltig sind, ist deren Marktpreis börsenabhängig. Deren Wirtschaftlichkeit ist beeinflusst durch die Markt/-Börsenlage, so dass ein schnelles Handeln unerlässlich ist. Eine „Planbarkeit“ für die oben genannten Abfallfraktionen (z. B. Jahresverträge) gibt es nicht. Die Mengen ergeben sich aus der Aufbereitung der Elektroaltgeräte und werden unter 100 Tonnen gehandelt. Ein Notifizierungsverfahren würde eher einen preissenkenden Effekt mit sich bringen und die freie Marktwirtschaft beeinflussen.

Vermutlich gute Absichten mit verheerenden Auswirkungen auf den freien Handel

BDSV und VDM vermuten, dass Schweiz/Ghana mit ihrem Änderungsvorschlag bezwecken, den zweifelhaften Export kompletter Elektroaltgeräte mit geringem Wert in Schwellenländer zu stoppen und dadurch eben nicht den freien Handel von in Recyclinganlagen gewonnenen, hoch angereicherten Rohstofffraktionen zu unterbinden. Gerade wegen ihres Rohstoffinhaltes werden diese Materialarten nicht in zweifelhafte Recyclingwege gelangen. Denn nur komplexe, industrielle Anlagen sind geeignet die enthaltenen Rohstoffe optimal zurückzugewinnen und sind deshalb in der Lage, entsprechende Vergütungen zu zahlen. Entsprechend muss aus Sicht der BDSV und des VDM der Änderungsvorschlag angepasst werden, damit das eigentliche Ziel schadlos für die Recycling- und Kreislaufwirtschaft erreicht werden kann.

Quelle: BDSV, VDM

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