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Rücknahme Elektroaltgeräte: DUH begrüßt Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße

Die Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel ist ab dem 1. Juni 2017 bußgeldbewehrt. Verstöße gegen die Rücknahmepflicht können zukünftig mit bis zu 100.000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden.
Elektroaltgeräte
Thüringer Landhaus Ilmenau, pixelio.de
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Ab dem 1. Juni müssen Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Bislang mussten Unternehmen, die eine Rückgabe ordnungswidrig ablehnten, mit keinen ernsthaften Konsequenzen fürchten, heißt es vonseiten der Deutschen Umwelthifle (DUH). Die DUH fordert die Bundesländer zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen auf und kündigt eigene umfangreiche Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an.

„Verbraucher über die Rücknahme ausgedienter Toaster, Rasierer oder Energiesparlampen zu informieren, ist die Voraussetzung, um Elektroaltgeräte umweltgerecht sammeln zu können. Dennoch fehlen in vielen Geschäften nach wie vor Hinweise zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte. Vorhandene Informationen sind zudem oft unvollständig oder fehlerhaft“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Damit die Rücknahme in der Praxis auch umgesetzt wird, müssen Vertreiber die Verbraucher besser über ihre Rückgabemöglichkeiten informieren. Diese Informationen sollten gut sichtbar und verständlich sein sowie im Eingangsbereich und am Verkaufsregal platziert werden. Im Internet sollten Hinweise zur Geräterücknahme auf jeder Produktangebotsseite vorhanden sein.

Um Unternehmen dabei zu unterstützen, bietet die DUH Händlern ein neues Infoblatt zur Nutzung an, das Verbraucher Weise über die Rückgabe von Elektroaltgeräten informiert. Die Druckvorlage können Unternehmen auf der Homepage der DUH kostenfrei herunterladen und verwenden.

Quelle: DHU

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