Anzeige

Urteil: Magnesiumhaltiger Filterstaub
darf nicht lange gelagert werden

Abfallbehandlungsunternehmen sind dazu verpflichtet, auf ihrem Firmengelände gelagerte magnesiumhaltige Filterstäube unverzüglich zu entsorgen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
Anzeige

Als Grund für ihre Entscheidung geben die Richter die leichte Entzündbarkeit des Materials an, von dem eine hohe Gefährdung der Öffentlichkeit ausgeht.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Abfallbehandlungsunternehmen insgesamt 88 Tonnen magnesiumhaltiger Filterstäube zur Entsorgung angenommen. In der Folge hatte sich herausgestellt, dass diese in der Anlage des Unternehmens aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht verarbeitet werden können.

Nachdem der Versuch gescheitert war, das Material an den ursprünglichen Abfalllieferanten zurückzuführen, verpflichtete das Landratsamt Görlitz als zuständige Behörde das Unternehmen zur unverzüglichen Beseitigung der Stäube.

Quelle: VG Dresden, whe
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link