Rechtliche Anforderungen treiben Entwicklung
Die Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm ist in Deutschland seit Inkrafttreten der AbfKlärV im Jahr 2017 geregelt. Betreiber von Kläranlagen und Klärschlammverbrennungsanlagen müssen ab 2029 Phosphor zurückgewinnen, sofern der Phosphorgehalt der Trockenmasse mindestens zwei Prozent beträgt. Vor diesem Hintergrund werden Verfahren zur Rückgewinnung kontinuierlich weiterentwickelt.
Kontinuierlicher Mischprozess für Extraktion
Ein aktueller Ansatz basiert auf der chemischen Extraktion von Phosphor aus Klärschlammasche. Dabei wird ein Extraktionsmittel eingesetzt, das den Mineralstoff aus der Asche löst. Der Phosphorgehalt der Reststoffe sinkt, während der extrahierte Phosphor für eine weitere Nutzung verfügbar gemacht wird. Das eingesetzte Extraktionsmittel wird teilweise in den Prozess zurückgeführt.
Für die Umsetzung ist eine homogene Durchmischung von Asche und Flüssigkeit erforderlich. Die Dosierung der Flüssigkeit erfolgt präzise, um stabile Prozessbedingungen zu gewährleisten. Der kontinuierlich arbeitende Pflugschar-Mischer ist auf diese Anforderungen ausgelegt und ermöglicht eine Übertragung des Verfahrens in größere Maßstäbe.
Erfahrung in der Klärschlammaufbereitung
Das Unternehmen nutzt bestehende Erfahrungen in der Aufbereitung von Klärschlämmen. Pflugschar-Mischer werden zur Konditionierung vor der thermischen Behandlung eingesetzt, etwa durch Vermischung entwässerter Schlämme mit Rückgut zur Verbesserung der Verbrennungseigenschaften. Weitere Anwendungen umfassen die Behandlung von Industrie- und Reststoffen sowie die Hygienisierung.
Auch für alternative Verwertungswege lassen sich verschiedene Zuschlagstoffe einmischen, um die stofflichen Eigenschaften gezielt zu beeinflussen. Diese verfahrenstechnische Flexibilität bildet die Grundlage für den Einsatz des Mischsystems in der Phosphorrückgewinnung.
Gebrüder Lödige Maschinenbau auf der IFAT
Halle A2, Stand 129







