DUH bezeichnet kompostierbares Bioplastik als Lüge

Die Deutsche Umwelthilfe hat Bioplastikprodukte in einer Kompostanlage auf ihre Kompostierbarkeit getestet und kommt zu dem Ergebnis, diese zersetzten sich nur teilweise oder gar nicht. Der Verband fordert nun ein Werbeverbot zur Kompostierbarkeit der Produkte.
Als nicht kompostierbar haben sich Biobeutel in einem Test der DUH ergeben. (Quelle: DUH)

Als „kompostierbar“ beworbene Bioplastik-Verpackungen und -Produkte halten nicht, was sie versprechen und sind eine dreiste Lüge – so die Schlussfolgerung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach einem Experiment, das der Verband in einer nach eigenen Angaben repräsentativen Kompostierungsanlage im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt hat. Die getesteten Kaffeekapseln, Wegwerfteller, Riegelverpackungen, Einweg-Rasierer und Schuhe sahen demnach nach der Kompostierung nahezu unverändert aus. Andere Produkte wie Bioabfallsammelbeutel oder To-go-Becher waren laut DUH in Stücke zerfallen, die die Kompostqualität beeinträchtigen können. Auf Grundlage dieser Ergebnisse fordert die DUH die für Verbraucherschutz zuständige Ministerin Steffi Lemke auf, ein Werbeverbot zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Verpackungen und -Produkten zu erlassen.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Bioplastik boomt im Supermarkt-Regal, der Drogerie oder im To-go-Bereich. Viele Menschen greifen bewusst zu Bioplastik-Produkten in der Hoffnung, so Umwelt und Klima zu schonen. Kein Wunder: Aufdrucke wie biologisch abbaubar oder kompostierbar erwecken den Eindruck, das Material würde sich in der Umwelt oder im Kompost einfach zersetzen. Unser Experiment beweist nun das Gegenteil. Kein einziges der kompostierten Produkte hat sich vollständig zersetzt – wenn überhaupt sind sie größtenteils in Einzelteile zerfallen, die den wertvollen Kompost verschmutzen. Das zeigt eindeutig: Statt umweltbewussten Konsum zu ermöglichen, führen Werbeaussagen zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Produkten zu falschen Annahmen über deren Umweltverträglichkeit und Entsorgung. Die für Verbraucherschutz zuständige Ministerin Steffi Lemke muss jetzt handeln! Wir fordern ein gesetzliches Werbeverbot zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Verpackungen und -Produkten.“

Für das Experiment wurden laut DUH handelsübliche Produkte und Verpackungen aus Bioplastik mit Aufdrucken wie „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ am 12.10.2022 für drei Wochen in eine industrielle Rotte gegeben. Dies entspreche den Realbedingungen in einer gewöhnlichen deutschen Kompostierungsanlage. Am Mittwoch, den 2. November 2022, wurden die Produkte in Anwesenheit von Pressevertreterinnen und -vertretern geborgen und untersucht.

Dazu DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer, der ebenfalls vor Ort war: „Werbelügen über die Kompostierbarkeit von Bioplastikprodukten können fatale Folgen haben – von der Beeinträchtigung der Bioabfall-Kompostierung, über die Belastung landwirtschaftlicher Flächen mit Plastikpartikeln und Schadstoffen bis hin zur Vermüllung der Umwelt. Außerdem führen die Falschaussagen zu einem geringeren Anreiz, nachweislich umweltfreundlichere Alternativen zu nutzen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die umweltbewusst konsumieren möchten, sind auf verlässliche Informationen angewiesen. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, das jetzt direkt bei der für Verbraucherschutz zuständigen Ministerin Steffi Lemke einzufordern.“

Um aus Sicht der DUH falsche Behauptungen zur Kompostierbarkeit von Bioplastik zu stoppen, hat der Verband eine Protestaktion an Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke gestartet. Bürger*innen und Bürger können online teilnehmen.

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