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Digitales Portal für Vollzug des VerpackungG

Seit dem 12. April 2021 steht das neue „LUCID Behördenportal“ zur Verfügung. 
Bild: Gerd Altmann, Pixabay
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Die Übermittlung von Beweisakten soll dadurch einfacher und sicherer werden. Das Portal stelle für die zuständigen Landesbehörden ermittelte Ordnungswidrigkeits-Verdachtsfälle automatisiert in digitaler Form bereit.


Die große Mehrheit der Mitarbeiter*innen der Landesvollzugsbehörden und ihrer Aufsichtsbehörden verfüge jeweils über personalisierte Zugänge zum Portal. Diese könnten dort dokumentierte Verdachtsfälle herunterladen und bearbeiten. So werde der Vollzug beschleunigt. Gleichzeitig erhöhe LUCID die Datensicherheit im Vergleich zur klassischen Übermittlung von Verdachtsfällen per E-Mail durch Verschlüsselungstechnologien signifikant.


Das LUCID-Behördenportal funktioniere in zwei Richtungen. Der Austausch zwischen den Vollzugsbehörden und der ZSVR werde deutlich gestärkt: Die ZSVR stelle Datensätze zur Verfügung und die Vollzugsbehörden selbst hätten die Möglichkeit, bei der ZSVR aktiv Informationen abzurufen. Die Bearbeiter*innen könnten auch sogenannte Einsichtsvorlagen anfordern, wenn der begründete Verdacht bestehe, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht adäquat nachkommt. Zudem könne die Historie der Fallbearbeitungen dem Portal künftig direkt entnommen werden.


Die angebundenen Behörden könnten individuelle Auswertungen anlegen und dazu Daten abfragen, um den Vollzug im jeweiligen Bundesland zielgerichtet durchzuführen. Mittelfristig sei geplant, dass die Vollzugsbehörden auch Informationen zu den Erfassungsmengen der Verpackungen und die Mengenstromnachweisberichte der Systeme bekommen.

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister

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