Altholztag: Bedürfnis nach Austausch ungebrochen

Rund 110 Teilnehmer folgten der Einladung des Bundesverbands der Altholzaufbereiter und -verwerter nach Bad Neuenahr zum Altholztag 2020. Die Veranstaltung deckte auch in diesem Jahr wieder ein breites Themenspektrum ab.
Der BAV-Altholztag führte 110 Teilnehmer nach Bad Neuenahr. (Quelle: BAV)

Dieter Uffmann, Vorstandsvorsitzender des BAV freut sich über eine erfolgreiche Fachtagung in einem coronabedingt schwierigen Jahr: „Nicht nur die spannenden Vortragsthemen, sondern auch der Austausch zwischen den Branchenvertretern machen den Reiz der Veranstaltung aus. Auch zeigt der Altholztag, dass die Durchführung von Präsenzveranstaltungen mit entsprechenden strengen Hygienekonzepten möglich ist. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns in diesem Jahr besonders über den großen Zuspruch aus der Branche.“

Steven Dörr, AGDW – Die Waldeigentümer machte auf die prekäre Schadholzsituation in den deutschen Wäldern aufmerksam. So beträgt laut Dörr die kumulierte Schadholzmenge von 2018 bis 2020 ca. 178.000.000 m³. Die höchste Schadensintensität liegt dabei im sogenannten Kummerband, das Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Thüringen umfasst. Um den durch das hohe Schadholzaufkommen angespannten Holzmarkt zu entlasten, setzt sich die AGDW politisch dafür ein, dass die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den zeitlich begrenzten Einsatz von Schadholz in Krisenzeiten als Regelbrennstoff geschaffen werden.“

Roman Adam, DBFZ – Deutsches Biomasseforschungszentrum stellte das aktuelle Forschungsvorhaben AbfallEnde: Abfall-Ende-Eigenschaft naturbelassener, holziger Reststoffe durch Aufbereitungsverfahren und Qualitätssicherung vor. Im Rahmen des Projektes sollen unter anderem die Abfall-Ende- und Produkteigenschaften von A I-Altholz, Straßenbegleitholz, Pflegeholz und holzigem Kompostsiebüberkorn abgeleitet werden. Die Ergebnisse sollen laut Adam im Rahmen der Erstellung einer Abfall-Ende-Verordnung für holzige Rest- und Abfallstoffe Berücksichtigung finden.
Anfang des Jahres stufte die Europäische Kommission das Weißpigment Titandioxid als krebserregend beim Einatmen ein. Gregor Franßen, Kopp-Assenmacher & Nusser Rechtsanwälte leitete in seinem Vortrag die Folgen für die Abfallbewirtschaftung ab. Eine gefährlich-Einstufung kommt nach Franßen jedoch erst dann in Betracht, wenn in einem Abfallgemisch mindestens 10 g/kg Titandioxid enthalten sind. Vorausgesetzt es handelt sich um Gemische in Form von Pulver mit einem Gehalt von mindestens 1 Prozent Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 Mikrometer. Franßen zeigte auf, dass Sperrmüll mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 07 eine absolut nicht gefährliche Abfallart ist. Auch bei Holzabfällen aus der Möbelproduktion geht Franßen davon aus, dass aufgrund des großen Holzanteils die 1 Prozent-Grenze nicht überschreiten werden dürfte.

Dr. Claus-André Radde, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gab einen mit Spannung erwarteten Sachstand zur Novellierung der Altholzverordnung. Insgesamt wurden zum Diskussionsentwurf 24 Stellungnahmen eingereicht. Grundsätzlich stellte Radde eine hohe Zustimmung zu den Vorschlägen im Diskussionsentwurf fest. Erwartungsgemäß gab es aber auch vereinzelt Kritik, beispielsweise zu den neuen Grenzwerten und die Umstellung der „Bewertungsmethodik“ auf Median und 80 Perzentil für die stoffliche Verwertung. Klärungsbedarf sieht Radde noch bei der Frage, ob private Haushalte aus dem Geltungsbereich der Altholzverordnung ausgenommen werden sollen. Auch wird noch diskutiert, ob die Parameter PCB, Quecksilber und Arsen bei den Grenzwerten für die stoffliche Verwertung gestrichen werden könnten. Besonders erfreulich ist, dass der vom BAV geforderte Wegfall der Chargenhaltung nun doch geregelt werden wird. Der Referentenentwurf soll noch im Jahr 2020 vorgelegt werden.

Prof. Hartmut Gaßner, GGSC – Gaßner, Groth, Siederer & Coll berichtete zu den aktuellen Entwicklungen rund um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das eine CO2-Bepreisung von Brennstoffen vorsieht. Ab 2021 müssen die Inverkehrbringer von Brennstoffen an einem Emissionshandelssystem teilnehmen. Hierbei müssen für die Brennstoff-Emissionen Zertifikate erworben und abgegeben werden. Laut Gaßner scheint nach derzeitigem Kenntnisstand eine BEHG-Pflicht für Altholz eher fernliegend. Gaßner gab aber auch zu bedenken, dass Änderungen in aktuellen Gesetzgebungsverfahren immer möglich sind und beispielsweise durch eine Änderung des Anwendungsbereichs Einbeziehungen oder Ausnahmen möglich sind.

Der Gesetzgeber hat aktuell den Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Thomas Schmidmeier, Schmidmeier Naturenergie gab einen Ausblick zu möglichen Auswirkungen des EEG-Förderendes. Für den Unternehmer steht fest, dass EEG-Strom aus Biomasse politisch immer noch nicht ausreichend wertgeschätzt wird. Zunehmend Anerkennung erfährt aus seiner Sicht hingegen die Prozess- und Fernwärme aus Biomasse. Insbesondere die Nachfrage nach Prozesswärme aus A I- und A II-Altholz ist laut Schmidmeier in den letzten Monaten gestiegen. Die Realisierung entsprechender Projekte wird derzeit durch staatliche Fördermittel unterstützt.

Andreas Lampprecht, Rockbird ging in seinem Vortag auf die Möglichkeiten der Digitalisierung beim Fuhrparkmanagement ein und zeigte auf, wie sie als Wettbewerbsvorteil genutzt werden kann. In seinem Vortrag stellte er vor, wie durch digitales Flottenmanagement Kosten gesenkt und die Effizienz gesteigert werden kann. Lampprecht zeigte auf, dass appbasierte Checklisten zur täglichen Wartung sowie ein digitales Dashboard, das alle relevanten Daten der Flotte enthält, entscheidend zur Reparatur- und Betriebskostensenkung beitragen können. Auch die Bündelung und Auswertung aller Fahrzeug-Telemetriedaten über Verschleiß und Fehlermeldungen kann zur Vorbeugung großer Schäden beitragen.

Wie sich Unternehmen im Kampf um Fachkräfte absetzen können, zeigte Stefan Schmidt, Schmidtsicht in seinem Vortrag auf. Für Schmidt ist es von zentraler Bedeutung, dass sich Unternehmen Zeit für einen Perspektivwechsel nehmen: Arbeitgeber sollten sich genau vor Augen führen, wie sie auf ihre neuen potentiellen Mitarbeiter wirken. Denn der Arbeitsmarkt dreht sich zunehmend von einem Arbeitgebermarkt zu einem Bewerbermarkt. Der erste Eindruck eines Unternehmens wird für Bewerber zunehmend zu einem wichtigen Entscheidungskriterium. In seinem Vortrag gab Schmidt viele praktische Hinweise, wie der erste Eindruck gelingen kann. Angefangen bei der Gestaltung der Karriereseite, über die Optimierung von Bewerbungs- und Onboardingprozessen, bis hin zum richtigen Umgang mit Arbeitgeberbewertungsportalen.

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