Bundesrat fordert Verbot von Einweg-Elektro-Scootern

Der Bundesrat möchte, dass E-Scooter nur dann zugelassen werden, wenn ihr Akku austauschbar ist.
Bild: Stockwerk-Fotodesign/Adobe Stock
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In einer am 8. November 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend zu ändern.
Ein E-Scooter mit einem kaputten und nicht austauschbaren Akku sei sofort nicht mehr nutzbar und müsse entsorgt werden, erklärt der Bundesrat. Das sei mit den Grundsätzen der Abfallvermeidung, Ressourceneffizienz und Energiesparsamkeit nicht zu vereinbaren und läge auch nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Der BDE hat die Empfehlungen des Bundesrats als einen „großen Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt. „Mit seinem heutigen Votum in dieser Sache hat der Bundesrat ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Sicherheit gesetzt. Die deutsche Kreislaufwirtschaft begrüßt diese Entscheidung, die in die richtige Richtung geht“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag.

Angenommen wurde auch eine Beschlussempfehlung des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses. Darin fordern beide Bundesratsausschüsse von der Bundesregierung die Prüfung von Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten dieser Fahrzeuge. Gegenstand dieses Prüfauftrages sind auch die Recyclingziele und ein Pfandsystem für die Antriebsbatterien von u.a. E-Scootern.

Kurth: „Die Länderkammer hilft mit ihrer heutigen Entscheidung, ein immer größer werdendes Entsorgungsproblem zu lösen. Nicht wechselbare Batterien in E-Scootern machen aus einem Elektrokleinstfahrzeug nach seiner Nutzung sofort Elektroschrott. Wechselbatterien und -akkus sorgen hingegen dafür, dass die Fahrzeuge länger im Einsatz bleiben. Außerdem freue ich mich über den Prüfauftrag für die Pfandpflicht. Damit nimmt der Bundesrat eine wichtige BDE-Forderung auf. Mit einem Pfand schreiben wir diesen Batterien einen Wert zu und führen sie wieder in den Materialkreislauf zurück. Zudem senken wir das Brandrisiko, denn es verging in den letzten Monaten kaum ein Tag, an dem nicht ein Unternehmen der Kreislaufwirtschaft von einem durch eine falsch entsorgte Lithium-Batterie verursachten Brand betroffen war. Ein Pfand regt den Verbraucher an, seine Batterien sachgerecht zu entsorgen. Ich freue mich, dass sich der Bundesrat in dieser Sache für praxisnahe Lösungen stark macht. Der BDE wird das Thema Batteriepfand bei einem Parlamentarischen Abend am 14. November in Berlin mit Vertretern aus Politik und Unternehmen ausführlich zur Sprache bringen.“

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