Duale Systeme einigen sich auf Aufteilungsschlüssel für Nebenentgelte

Die Gemeinsame Stelle hat bekanntgegeben, dass die Systembetreiber Regelungen für die rechtzeitige Information der Kommunen zur Zahlung der ersten Hälfte der Neben- und Mitbenutzungsentgelte getroffen haben.
Foto: Sabine Hatzfeld

Derzeit finde die Datenerhebung für die Ermittlung des Aufteilungsschlüssels parallel zu der Ermittlung der Q2-Marktanteile durch die Zentrale Stelle statt. Nach Ermittlung der Anteile werde den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern der Aufteilungsschlüssel mitgeteilt werden. Der Aufteilungsschlüssel werde aller Voraussicht nach zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, zu dem auch die Q2-Marktanteile der Zentralen Stelle veröffentlicht werden.

Ferner hätten sich die Systembetreiber im Hinblick auf die von Recycling Kontor Dual („RKD“) angekündigte Einstellung des Geschäftsbetriebs auf die Benennung neuer Gemeinsamer Vertreter gemäß § 22 Abs. 7 VerpackG für die Gebiete verständigt haben, in denen bislang RKD Gemeinsamer Vertreter war. Die neuen Gemeinsamen Vertreter würden sich kurzfristig mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Verbindung setzen.

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