EU: Neue Vorschriften für Einwegkunststoffe

Die Menge an schädlichem Plastikmüll in den Ozeanen und Meeren wächst ständig. Um dagegen vorzugehen, schlägt die Europäische Kommission nun neue Vorschriften vor, die für die gesamte EU gelten sollen.
Petra Bosse, pixelio.de

Im Visier sind die zehn Einwegprodukte aus Kunststoff, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren gefunden werden, sowie Fischfanggeräte, die im Meer verloren gegangen sind oder zurückgelassen wurden.

Zusammen entfallen auf sie 70 % aller Abfälle im Meer. Die neuen Vorschriften seien verhältnismäßig und darauf zugeschnitten, optimale Ergebnisse zu erzielen. Dies bedeute, dass für die verschiedenen Produkte unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. So sollen Einwegkunststoffprodukte, für die bereits erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, vom Markt genommen werden. Bei Produkten, für die es noch keine offensichtlichen Alternativen gibt, liege der Schwerpunkt auf der Eindämmung ihres Verbrauchs durch entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, auf Vorgaben für ihre Gestaltung und Kennzeichnung und auf der Verpflichtung der Hersteller zur Abfallbewirtschaftung und zu Säuberungsaktionen. Mit den neuen Vorschriften will Europa auf dem Weg zur Lösung dieses weltweiten Problems mit gutem Beispiel vorangehen.

Frans Timmermans, der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Diese Kommission hat versprochen, sich ambitioniert den großen Fragen zu widmen und den Rest den Mitgliedstaaten zu überlassen. Plastikmüll ist zweifellos ein großes Problem und die Europäer müssen mit vereinten Kräften dagegen vorgehen, denn der Plastikmüll landet letztlich in unserer Luft, unseren Böden, unseren Ozeanen und unserem Essen. Die heutigen Vorschläge sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, die dazu führen werden, dass wir in unseren Supermärkten weniger Einwegplastik vorfinden werden. Wir werden einige dieser Artikel aus den Regalen verbannen und sie durch sauberere Alternativen ersetzen, sodass den Menschen ihre Lieblingsprodukte weiterhin zur Verfügung stehen.“

Jyrki Katainen, für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständiger Vizepräsident der Kommission, fügte hinzu: „Kunststoffe sind sehr praktisch, aber wir müssen sie verantwortungsbewusster einsetzen. Einwegplastik ist keine wirtschaftlich oder ökologisch intelligente Lösung. Die heutigen Vorschläge werden Unternehmen und Verbrauchern den Übergang zu nachhaltigen Alternativen erleichtern. Dies ist eine Chance für Europa, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, indem wir neue Produkte auf den Markt bringen, nach denen die Nachfrage in der Welt in den nächsten Jahrzehnten groß sein wird, und indem wir unsere wertvollen und begrenzten Ressourcen wirtschaftlich sinnvoller nutzen. Unsere Zielvorgabe für die Sammlung von Kunststoffflaschen wird außerdem dazu beitragen, dass die für eine expandierende Kunststoffrecyclingindustrie erforderlichen Mengen zusammenkommen.“

Nachdem 2015 das Problem der Plastiktüten in Angriff genommen worden war, gaben 72 % der Europäer an, die Verwendung von Plastiktüten eingeschränkt zu haben (Eurobarometer). Nun richtet die EU ihre Aufmerksamkeit auf die 10 häufigsten Einwegkunststoffprodukte und auf Fischfanggeräte, die in Europa zusammen 70 % der Abfälle im Meer ausmachen. Die neuen Vorschriften sehen Folgendes vor:

  • Verbot von Kunststoff in bestimmten Produkten: Wenn erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, werden die Einwegkunststoffprodukte vom Markt genommen. Das Vermarktungsverbot soll für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff gelten, die vollständig aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt werden müssen. Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten, werden nur dann zugelassen, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind.
  • Zielvorgaben für die Verbrauchsminderung: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden.Dies können sie erreichen, indem sie nationale Ziele für die Verbrauchsminderung festsetzen, die Verfügbarkeit alternativer Produkte in den Geschäften verbessern oder sicherstellen, dass Einwegkunststoffprodukte nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Verpflichtungen für die Hersteller: Die Hersteller werden zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Dies gilt für die folgenden Kunststoffprodukte: Behälter, Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel (z. B. für Chips und Süßigkeiten), Getränkeflaschen und -becher, Tabakerzeugnisse mit Filtern (z. B. Zigarettenstummel), Feuchttücher, Luftballons und leichte Kunststofftragetaschen. Die Industrie wird auch Anreize erhalten, für diese Produkte weniger umweltschädliche Alternativen zu entwickeln.
  • Zielvorgaben für die Sammlung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bei Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2025 eine Sammelquote von 90 % zu erreichen, zum Beispiel durch Pfandsysteme.
  • Kennzeichnungsvorschriften: Auf bestimmten Produkten muss in klarer, standardisierter Weise angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff enthält. Dies wird für Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons gelten.
  • Sensibilisierungsmaßnahmen: Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, die Verbraucher für die negativen Auswirkungen einer unsachgemäßen Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten und Fischfanggeräten sowie für die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für alle diese Produkte zu sensibilisieren.

Für Fischfanggeräte‚ auf die 27 % der gesamten Strandabfälle entfallen, beabsichtigt die Kommission, den bestehenden politischen Rahmen durch Systeme der Herstellerverantwortung für Fanggeräte mit Kunststoffanteil zu ergänzen. So werden Hersteller kunststoffhaltiger Fanggeräte die Kosten für das Einsammeln der Abfälle aus den Hafenauffangeinrichtungen sowie den Transport und die Behandlung dieser Abfälle übernehmen müssen. Sie sollen auch die Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen tragen.

Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Die Kommission fordert die anderen Institutionen auf, dieses Dossier prioritär zu behandeln und den Europäern noch vor der Europawahl im Mai 2019 greifbare Ergebnisse zu präsentieren.

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