Abfall- und Chemierecht zusammenbringen

Im Rahmen der Veröffentlichung der Kunststoffstrategie hat die Europäische Kommission auch eine Mitteilung veröffentlicht, wie das Zusammenspiel von Chemikalien-, Produkt- und Abfallgesetzgebung geregelt werden soll.
Tim Reckmann, pixelio.de
Tim Reckmann, pixelio.de

In der Mitteilung wird betont, dass die Wiederverwendung und das Recycling von Produkten durch Chemikalien beeinträchtigt werden kann, sogenannte „besorgniserregende Stoffe“. In einem Stakeholderprozess wurden in diesem Zusammenhang vier wesentliche Problemfelder herausgearbeitet.

Ziel sei es, das Recycling zu stärken und unnötige Hürden zu beseitigen. Auf der anderen Seite soll der Einsatz von besorgniserregenden Stoffen vermieden oder ihre Verwendung zumindest reduziert werden. Diese beiden Ziele würden häufig in einem Widerspruch zueinander stehen. Mit der Mitteilung will die Kommission eine Diskussion über diese Problematik anstossen.

Die vier Problemfelder sind:

  • Es gibt für die Recycler keine ausreichenden Informationen über besorgniserregende Stoffe, die in Abfällen enthalten sein können.
  • Abfälle können Substanzen enthalten, die inzwischen verboten wurden.
  • Die Richtlinien zur Abfallende-Eigenschaft sind innerhalb der EU nicht harmonisiert und führen zu Unsicherheiten darüber, wann Abfälle wieder zu Produkten werden.
  • Die Richtlinien darüber, welche Abfälle und Chemikalien als gefährlich gelten, sind nicht gut aufeinander abgestimmt und gefährden so den Einsatz von Sekundärrohstoffen.

Die Kommission sieht diese Problemfelder als wichtige Hindernisse auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft. Daher seien alle Stakeholder aufgefordert, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Bis zum Ende ihrer Amtszeit 2019 will die Kommission entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben.

Mehr zur Kunststoff-Strategie der EU-Kommission lesen Sie in Ausgabe 2/2018 des RECYCLING magazins.

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