„Kein Altlastenbeitrag für neue Recycling-Baustoffe“

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) zeigte auf der gestrigen Tagung „Neues zum Baustoff-Recycling“, dass ab 1. Juli 2017 aufgrund des Bundesabfallwirtschaftsplan 2017 weitere Recycling-Baustoff-Sorten am Markt angeboten werden können, die sich aufgrund der Novelle zum ALSAG altlastenbeitragsfrei einsetzen ließen.
Baustoff-Recycling
Landtagsabgeordneter Chorherr eröffnet die vom Baustoff-Recycling Verband organisierte Baustoff-Recycling-Tagung, die die Neuerungen ab Juli 2017 vorstellt: Recycling-Baustoffe können nun erleichtert verwendet werden, weitere Recycling-Baustoffe werden zugelassen.

Landtagsabgeordneter Christoph Chorherr eröffnete die BRV-Tagung mit dem Hinweis, dass Österreich europaweit im Spitzenfeld beim Recyclieren und Verwerten von Baurestmassen liegt, es aber dennoch selbstverständlich werden müsse, dass in jeder Bauausschreibung Recycling-Baustoffe zum Thema werden.

Umweltanwalt Thomas Hansmann hob hervor, dass schon aufgrund des Landschaftsbildes Hügeldeponien zum Problem werden und die Verwertung gefördert gehöre: Eine Recyclingquote für Bauvorhaben sollte festgelegt werden um die Deponiemengen zu reduzieren, heißt es vonseiten des BRV.

Roland Starke stellte neue Möglichkeiten für den Einsatz von Recycling-Baustoffen in Aussicht. Schon im heurigen Sommer werde es möglich sein, Recycling-Baustoffe, die unter Verwendung von Aushubmaterialien und Bodenbestandteilen produziert werden, rechtssicher herzustellen und für Bauvorhaben zu verwenden.

Thomas Kasper, Vorsitzender des BRV, ergänzte in seinem Referat die neuen Chancen, die die soeben veröffentlichte ALSAG-Novelle mit diesen neuen Baustoff eröffnet: Auftraggeber können statt der Deponierung nun zusätzliche Chancen nützen um Materialien aus ihrer Baustelle mittels qualitätsgesicherter Aufbereitung altlastenbeitragsfrei auf ihrer Baustelle zu verwenden.

Seitens der Planer wurden durch Arne Ragossnig neu erstellte Ausschreibungstexte zur Recycling-Baustoffverordnung vorgestellt: Die im Bau üblichen standardisierten Leistungsbeschreibungen (LB-VI, LB-HB) sind seit der Novelle der Recycling-Baustoffverordnung nicht neu aufgelegt worden und bedürfen einer Ergänzung. Der BRV bietet abgestimmte Textvorschläge gratis an, die kostenfrei über die Homepage bezogen werden können.

Als weitere Neuerung stellte Christian Mlinar ein neues Merkblatt für die Zwischenlagerung von Baurestmassen vor: Abgestimmt auf die jeweils zu lagernden Massen werden neu definierte Zwischenlageranforderungen vorgegeben.

Thomas Kasper reüssiert: „Am Baustoff-Recycling-Sektor gibt es viel Bewegung – um die EU-Vorgabe von 70% verwerteter Baurestmassen einhalten zu können, benötigen wir eine Recyclingquote in jeder Bauausschreibung.“ – Ein Thema, das den BRV weiterhin massiv beschäftigen wird.

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